Barrierefreiheit

 

Erklärung zur Barrierefreiheit 

Stand: 04.09.2026

 

Der Abwasserzweckverband Gerswalde setzt sich dafür ein, die digitale Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten. Wir verbessern kontinuierlich die Benutzerfreundlichkeit für alle und wenden die entsprechenden Standards für die Zugänglichkeit an. 

 

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter http://www.abwasserzweckverband-gerswalde.deveröffentlichte Website des Abwasserzweckverbandes Gerswalde. 

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Website im Einklang mit den Bestimmungen des Brandenburgischen Behindertengleichstellungsgesetzes (BbgBGG) sowie der Brandenburgischen Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BbgBITV) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen. 

Gemäß § 2 BbgBITV wird angenommen, dass Webauftritte und Apps barrierefrei sind, wenn die Anforderungen der harmonisierten Europäischen Norm (EN) 301 549 (in der aktuellen Version) erfüllt sind. Die EN 301 549 verweist auf die Anforderungen des internationalen Standards der Web Content Accessibility Guidelines der Version 2.1 (WCAG 2.1) mit den Konformitätsstufen A und AA. Diese Anforderungen bilden den Kern der prüfbaren Erfolgskriterien ab. 

 

 

Nicht barrierefreie Inhalte 

 

Trotz unserer Bemühungen können bei den Benutzern einige Probleme auftreten. Folgende Probleme bei der Barrierefreiheit sind bekannt: 

a)         PDF-Dokumente: 

- nicht alle Dokumente können vorgelesen werden 

- nur einige Formulare sind ausfüllbar 

b)         Nicht alle Bilder sind mit einem ausreichenden Text unterlegt. 

c)         Die Übersetzung in einfacher bzw. leichter Sprache kann noch nicht    bereitgestellt werden.

 

Diese Inhalte werden umgesetzt, sofern die technischen und personellen Ressourcen zur Verfügung stehen.  

 

Kompatibilität mit Browsern und unterstützenden Technologien 

Diese Website ist so konzipiert, dass sie mit den folgenden Browsern kompatibel ist: 

 

 

 

 

Feedback und Kontaktangaben 

Wir freuen uns über Ihr Feedback zur Barrierefreiheit dieser Website. Bitte kontaktieren Sie uns auf eine der folgenden Arten: 

Telefon: 039887 / 758-21

E-Mail:

Firmenanschrift: Abwasserzweckverband Gerswalde, Dorfmitte 14 a, 17268 Gerswalde

 

Durchsetzungsverfahren 

Sollten Sie eine nicht zufriedenstellende oder keine Antwort aus oben genannter Kontaktmöglichkeit erhalten, können Sie sich an die Durchsetzungsstelle für digitale Barrierefreiheit des Landes Brandenburg zur Prüfung der in der Erklärung zur Barrierefreiheit genannten Angaben und Maßnahmen wenden. Die Durchsetzungsstelle hat nach § 4 Abs. 3 BbgBITV die Aufgabe, das Recht der Bürgerinnen und Bürger auf barrierefrei gestaltete Websites und mobile Anwendungen gegenüber öffentlichen Stellen des Landes Brandenburg durchzusetzen. 

Die Durchsetzungsstelle prüft aus formaler und inhaltlicher Sicht die Anwendbarkeit eines Durchsetzungsverfahrens und ordnet im Einzelfall eine technische Überprüfung der Website oder mobilen Anwendung bei der Überwachungsstelle für Barrierefreiheit von Web- und Anwendungstechnologien im Land Brandenburg an. Das Durchsetzungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. 

Kontakt: 

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz 

des Landes Brandenburg – Landesbehindertenbeauftragte | Durchsetzungsstelle für digitale Barrierefreiheit 

Henning-von-Tresckow-Straße 2-13, Haus S 

14467 Potsdam 

E-Mail:  

Telefon: 0331/866-5048